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   BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66   

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BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66 (https://dejure.org/1967,1605)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1967 - 2 RU 260/66 (https://dejure.org/1967,1605)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1967 - 2 RU 260/66 (https://dejure.org/1967,1605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Das bedeute jedoch lediglich, daß die Verwaltung formell befugt sein müsse, einen dem Vergleich entsprechenden Verwaltungsakt zu erlassen (vergl. BVerwGE 14, 103 [BVerwG 28.03.1962 - BVerwG V C 100.61]).

    Dieser Auffassung steht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des dem § 101 Abs. 1 SGG im wesentlichen wörtlich entsprechenden § 106 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht entgegen (BVerwGE 14, 103 [BVerwG 28.03.1962 - BVerwG V C 100.61]; 17, 87, 93).

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Dieser Auffassung steht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des dem § 101 Abs. 1 SGG im wesentlichen wörtlich entsprechenden § 106 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht entgegen (BVerwGE 14, 103 [BVerwG 28.03.1962 - BVerwG V C 100.61]; 17, 87, 93).
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Diese Frage brauchte auch im vorliegenden Streitfall nicht entschieden zu werden, da auch hier keine Gründe gegeben sind, die einen Verwaltungsakt gleichen Inhalts nichtig machen würden (vgl. BSG 24, 162 = SozR Nr. 108 zu § 54 SGG).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Hiermit hat das LSG die für die Bestandskraft eines Verwaltungsakts geltenden Grundsätze (vgl. BSG 18, 84 ff) auch für die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs als maßgebend erachtet.
  • BSG, 25.04.1967 - 11 RA 138/66

    Zur Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Rentners (ehemals landwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    In diesem Sinn hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 28. April 1967 11 RA 138/66 (BSG 26, 210 = SozR Nr. 8 zu § 101 SGG) die Frage der Wirksamkeit eines gegen das objektive Recht verstoßenden Prozeßvergleichs entschieden.
  • BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 35/61
    Auszug aus BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Auch soweit in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), und zwar in den Urteilen des 4. Senats vom 25. Oktober 1956 (BSG 4, 31, 34) und des 7. Senats vom 19. Dezember 1961 (BSG 16, 61, 63), zur Frage der Verfügungsbefugnis der Versicherungsträger im Sinne des § 101 Abs. 1 SGG Stellung genommen wird, ist lediglich ausgesprochen, daß die Versicherungsträger im Wege des Vergleichs nicht andere als die gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen gewähren und auch nicht die vorgesehenen Leistungen gewähren könnten, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen.
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 16/88

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

    Das "Verfügen-Können" i.S. des § 101 Abs. 1 SGG deckt sich nicht mit dem "Verfügen-Dürfen" (BSGE 26, 210 ff.; BSG, Urteil vom 22. August 1967 - 2 RU 260/66 - NJW 1968, 176).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1973 - X A 714/71
    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.1962 - V C 100.61 -‚ BVerwGE 14, 103 [105] = NJW 1962, 1636 = DVBl. 1962, 600 = DÖV 1962, 466 = MDR 1962, 676 = BayVBl. 1962, 278, und vom 29.10.1963 - VI C 198.61 -‚ BVerwGE 17, 87 [93, 94]; BSG, Urteil vom 25.4.1967 - 11 RA 138/66 -‚ BSGE 26, 210 = NJW 1967, 1822 = DÖV 1968, 495 = MDR 1967, 703, und vom 22.8.1967 - 2 RU 260.66 -‚ NJW 1968, 176 = MDR 1968, 88; Haueisen, DVBl. 1968, 285 und NJW 1969, 122 Scheerbarth, Das Allgemeine Bauordnungsrecht, 1966, §§ 61 ff.; Stein, AöR, Bd. 86 [1961], S. 320 ff.; Martens, AöR, Bd. 89 [1964], S. 429 ff.; Löwer, VerwArch., Bd. 56 [1965], S. 142 ff.; Götz, JuS 1970, 1 [4, 5]).
  • BSG, 26.10.1967 - 4 RJ 195/66
    daß der Klageanspruch - ganz oder teilweise - bestehe9 als Anerkenntnis in dem vorbezeichneten Sinne aufzufassen (vgln BSG in SozR Nr° 3 zu 5 101 SGG)° Als solches Zugeständnis ist die Bereiterklärung der Beklagten" Erwerbsunfähigkeit des Klägers anzunehmen und Rente zu zahlen" zu werteno Das LSG hat daher zu Unrecht angenommen? daß ein "formelles Anerkenntnis" nicht vorliege° Allerdings hat die Beklagte mit dem Anerkenntnis auch ihre sachliche Zuständigkeit.(é 1311 RVG) bejahto Dies ist möglicherweise - irrtümlich zu Unrecht gescheheno Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidend ano Wie der 110 Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil vom 250 April 1967 (BSG 26" 210 = SOZR Nr" 8 zu 5 101 sec), teilweise abweichend von der bisherigen Rechtsprechung (vglo BSG 47 31 : SozR Nr" 1 zu 5 101 SGG und BSG 169 61 : SozR Nr. 5 zu 5 101 SGG) entschieden hat" können die Beteiligten einen Vergleich nach 5 101 Absa 1 SGG schließen, soweit sie über den Gegenstand der Klage verfügen könneno In diesem Urteil ist ua ausgeführt; Ob der Versicherungsträger in der Lage sei? über den Gegenstand der Klage wirksam zu verfügen" richte sich danach9 ob er imstande sei, den materiellen Anspruch auf die begehrte Leistung durch einen Verwaltungsakt rechtswirksam zu regeln" Ein Vergleich? der infolge Übersehcns einer Vorschrift durch den Versicherungsträger zustandegekommen sei9 sei jedenfalls dann nicht unwirksamp" wenn ein Verwaltungsakt" der eine entsprechende Verpflichtung des Versicherungsträgers zum Inhalt habe, nicht als nichtig angesehen werden müsse" Dieser Auffassung hat sich inzwischen der 2° Senat des BSG angeschlossen (vgl° Urteil vom 220 August 1967 - 2 RU 260/66 -)0 Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß9 von dieser Rechtsprechung für das Anerkenntnis des 5 101 Abs" 2 SGG abzuweicheno Die Beklagte hätte aber in dem vorliegenden - auch bei fehlender Falle.
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